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Zur Durchführung von kontrollierten Flügen (im Luftraum Charlie oberhalb von 10.000 Fuß oder im Bereich von großen Verkehrs- flughäfen) ist die CVFR Lizenz notwendig. In der aktuellen PPL-A ist diese Berechtigung enthalten. Für Inhaber des PPL-N oder des alten PPL- A oder -B ist es die Voraussetzung, um auf die internationale Lizenz PPL-A / JAR FCL, den europäischen Luftfahrerschein umzusteigen. |
Theoretische AusbildungWährend der theoretischen Ausbildung wird der Lernstand laufend durch Übungstests festgestellt. Die schriftliche Prüfung wird in Abstimmung mit den Kursteilnehmern unmittelbar nach Kursende abgelegt. Die theoretische Ausbildung umfasst 30 Stunden. Sie setzt sich aus den Fächern Navigation, Luftrecht und Technik zusammen Info: Sofern noch kein BZF I (englisch) vorhanden ist, sollte dies nachgemacht werden. Kurse hierzu bieten wir laufend an, Termine abklären.Praktische AusbildungZur praktischen Ausbildung gehören 10 Flug-stunden. Im Rahmen der Ausbildung findet vor allem eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. CVFR-PrüfungDie Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossenzu den CVFR-Kosten |