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Unter Instrumentenflug versteht man das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot kontrolliert die Fluglage nicht nach Sicht auf den natürlichen Horizont und navigiert nicht anhand von auffälligen Landschafts- merkmalen (z. B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug mithilfe von Instrumenten in der richtigen Lage und auf Kurs. Fliegen nach Instrumentenflugregeln bedeutet, dass ein Luftfahrzeug nach den Regeln für den Instrumentenflug geführt wird. In aller Regel wird dabei auch der zuständige Flugverkehrskontrolldienst in Anspruch genommen. Voraussetzung ist, dass sich das Luftfahrzeug im kontrollierten Luftraum befindet. IFR-Flüge im Luftraum G sind in Deutschland nicht vorgesehen. Nur unter Instrumentenflugregeln können Luftfahrzeuge unabhängig von der Sicht fliegen, das heißt, sie fliegen auch in Wolken oder im Nebel. Nur dadurch kann in der gewerblichen Luftfahrt ein regelmäßiger, vom Wetter unabhängiger Dienst angeboten werden. Die Navigation erfolgt bordautonom nach den Strecken-Freigaben des zuständigen Flug- lotsen der Kontrollzentren. | Die Flugsicherung stellt zwischen IFR-Flügen untereinander durch folgende Maßnahmen die notwendige Staffelung (Rangfolge von Flugzeugen) sicher:
dem die Einhaltung der Mindestsicht-bedingungen vorausgesetzt wird. Nach Sichtflugregeln fliegen die meisten Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bei ausreichendem Wetter und in niedrigeren Flughöhen - in Deutschland ist der Bereich über Flugfläche 100 (10000 ft, etwa 3000 m Höhe) dem Instrumentenflug vorbehalten (Ausnahme CVFR über FL 100). Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt man als Pilot eine Instrumentenflug-berechtigung und bei deutschen Lizenzen ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF). |