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Flugschule Hezel

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IFR (Instrumentenflug)

Flugschule Baden, IFR, Instrumentenflug, Lahr

Unter Instrumentenflug versteht man
das Fliegen nach Instrumenten. Der Pilot
kontrolliert die Fluglage nicht nach Sicht
auf den natürlichen Horizont und navigiert
nicht anhand von auffälligen Landschafts-
merkmalen (z. B. Flüssen, Autobahnen, Kirchtürmen), sondern hält sein Flugzeug
mithilfe von Instrumenten in der richtigen
Lage und auf Kurs.

Fliegen nach Instrumentenflugregeln
bedeutet, dass ein Luftfahrzeug nach den
Regeln für den Instrumentenflug geführt
wird.

In aller Regel wird dabei auch der zuständige Flugverkehrskontrolldienst in Anspruch genommen. Voraussetzung ist, dass sich das Luftfahrzeug im kontrollierten Luftraum
befindet. IFR-Flüge im Luftraum G sind in Deutschland nicht vorgesehen.

Nur unter Instrumentenflugregeln können Luftfahrzeuge unabhängig von der Sicht fliegen, das heißt, sie fliegen auch in Wolken oder im Nebel. Nur dadurch kann in der gewerblichen Luftfahrt ein regelmäßiger,
vom Wetter unabhängiger Dienst angeboten werden.

Die Navigation erfolgt bordautonom nach den Strecken-Freigaben des zuständigen Flug-
lotsen der Kontrollzentren.
 Die Flugsicherung stellt zwischen IFR-Flügen untereinander durch folgende Maßnahmen die notwendige Staffelung (Rangfolge von Flugzeugen) sicher:
  • Übernahme und Abstimmung der einzelnen Flugpläne, möglichst schon vor dem aktuellen Flug
  • Zuweisung von Flugweg und Vorgabe von Überflugzeiten der enthaltenen Wegpunkte
  • Zuweisung von Flughöhe oder Flugfläche (engl. flight level, FL), siehe auch: Höhenmesser, Standarddruck)
  • Staffelung aufgrund von Wirbelschleppen bei Start und Landung.
  • Vorgabe von Steig- und Sinkgeschwindigkeit beim Höhenwechsel
  • Kontrolle und Hilfestellung bei Start und Landung im Nahverkehrsbereich und in der Kontrollzone
  • Freigabe für ein Landeanflugverfahren
  • gegebenenfalls Zuweisung von Warterunden, Geschwindigkeiten, etc.
Das Fliegen unter IFR-Bedingungen steht im Gegensatz zum Fliegen nach Sichtflugregeln (engl. visual flight rules, VFR), bei
dem die Einhaltung der Mindestsicht-bedingungen vorausgesetzt wird.

Nach Sichtflugregeln fliegen die meisten Flugzeuge der allgemeinen Luftfahrt bei ausreichendem Wetter und in niedrigeren Flughöhen - in Deutschland ist der Bereich über Flugfläche 100 (10000 ft, etwa 3000 m Höhe) dem Instrumentenflug vorbehalten (Ausnahme CVFR über FL 100).

Zur Durchführung des IFR-Fluges benötigt
man als Pilot eine Instrumentenflug-berechtigung und bei deutschen Lizenzen
ein Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF).
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