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Zur Durchführung von Überlandflügen bei Nacht ist eine Nachtflugqualifikation (NVQ) erforderlich. Voraussetzung für diese Lizenz ist die CVFR-Berechtigung, BZF I. Die Nachtflugausbildung umfaßt 5 Flugstunden. In diesen Stunden müssen 10 SOLO-Starts und Landungen sowie 2 Überland- flüge mit Zwischenlandung auf einem mindestens 50 km entfernten Flugplatz enthalten sein. | Die Überlandflüge finden mit Lehrer statt, der erste Überlandflug dient der Einweisung, der zweite Überlandflug ist vom Bewerber selbstständig, jedoch unter Aufsicht eines Fluglehrers zu planen und durchzuführen. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Mit Abschluss der erforderlichen Flugstunden senden Sie ein ausgefülltes Antragformular mit Unterschrift des Fluglehrers an die zuständige Luftfahrtbehörde. Sie bekommen dann eine neue Lizenz mit der Eintragung NVQ ausgestellt. zu den NVQ-Kosten |